Manche Chancen im Leben wehen wie ein warmer Sommerwind vorbei. Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen ist genau so ein Moment: eine befristete Entlastung, die vielen den Weg ins Eigenheim ebnen kann. Seit Juli 2024 verzichtet der Staat unter bestimmten Bedingungen auf diese Nebenkosten – doch mit dem 30. Juni 2026 endet diese finanzielle Sonderregelung. Wer Wohnraum kaufen möchte, sollte jetzt handeln und sich die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen sichern.

Was hinter der Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr steckt
In Österreich fallen beim Immobilienkauf normalerweise zwei Eintragungsgebühren an:
- 1,1 % für das Grundbuch und
- 1,2 % für das Pfandrecht.
Dank der Gebührenbefreiung Grundbuch 2026 können Käufer:innen diese Kosten vermeiden – vorausgesetzt:
- die Immobilie wird selbst bewohnt,
- das dringende Wohnbedürfnis wird erfüllt,
- die Bemessungsgrundlage liegt unter 500.000 Euro pro Person, und
- der Antrag auf Eintragung wird zwischen 01.07.2024 und 30.06.2026 gestellt.
Achtung: Wer über 2 Millionen Euro liegt, ist raus – die Befreiung entfällt dann komplett.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Justizministerium
Warum es diese Befreiung bei Immobilienkäufen gibt
In einer Zeit steigender Baukosten und Zinsen stellt der Immobilienkauf für viele eine Herausforderung dar. Das Wohn- und Baupaket der Bundesregierung setzt hier an: Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen soll Eigentum wieder leistbarer machen und neue Impulse für den Markt schaffen.
Gerade für junge Familien, Alleinerziehende oder Erstkäufer:innen kann diese Maßnahme den entscheidenden Unterschied ausmachen.
Wer von der Gebührenbefreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr profitiert
Dieses Privileg richtet sich an Menschen mit echten Wohnträumen und klarer Lebensplanung:
- Sie wollen die Immobilie selbst bewohnen
- Ihre Bemessungsgrundlage liegt unter 500.000 € pro Person
- Sie begründen den Hauptwohnsitz vor Ort
- Sie geben frühere Wohnrechte auf (z. B. Mietwohnung)
- Sie reichen den Antrag innerhalb des Zeitraums ein
Und: Wer eine Finanzierung braucht, profitiert nur, wenn mindestens 90 % des Kredits in Erwerb, Bau oder Sanierung fließen. Auch hier greift die Gebührenbefreiung Grundbuch 2026 – solange der Rahmen passt.
Ein Blick auf die Ersparnis durch die Gebührenbefreiung Grundbuch 2026
| Immobilientyp | Kaufpreis | Potenzielle Ersparnis |
| Eigentumswohnung | 320.000 € | bis zu 7.360 € |
| Einfamilienhaus | 500.000 € | 11.500 € |
Summen, die sich nicht nur auf dem Papier gut anfühlen, sondern auch in der Realität Platz schaffen – für die neue Küche, das Kinderzimmer oder einfach ein beruhigendes Finanzpolster.
Und nach dem 30. Juni 2026?
Mit dem Ende der Gebührenbefreiung Grundbuch 2026 kehren die gewohnten Regelungen zurück:
- Grundbuch: 1,1 %
- Pfandrecht: 1,2 %
Doch damit nicht genug: Wer sein Wohnbedürfnis nicht glaubhaft nachweist oder die Nutzung frühzeitig aufgibt, etwa durch Vermietung oder Verkauf innerhalb von fünf Jahren, muss die Gebühren nachträglich zahlen. Bei Verstoß drohen auch Zuschläge. Eine Ausnahme gilt nur beim Tod des Erwerbers.
Fazit: Jetzt Wohnraum kaufen und Gebühren bei Grundbuch- und Pfandeintragungen sparen
Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen ist ein befristeter Vorteil, der finanzielle Hürden spürbar senken kann. Wer Eigentum erwerben möchte, sollte diese Möglichkeit bis spätestens Juni 2026 ernsthaft prüfen – und von der Gebührenbefreiung profitieren.
- Fristen notieren
- Nachweise vorbereiten
- Nutzung sorgfältig planen
Denn wie bei einer Blüte im Frühling: Wer zu lange wartet, sieht sie nur noch verwelkt am Boden liegen. Handeln Sie jetzt – bevor diese Möglichkeit 2026 wieder verblüht.
Key Takeaways
- Gebührenbefreiung Grundbuch 2026 läuft am 30.06.2026 aus
- Bis zu 11.500 € Ersparnis pro Person möglich durch Wegfall der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr
- Nur bei Eigennutzung und dringendem Wohnbedarf
- Max. 500.000 € pro Person, über 2 Mio. = keine Befreiung
- Nachzahlung droht bei Nachweis- oder Fristversäumnis
- Fokus: Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr – jetzt informieren und nutzen
Ihre Chance auf Eigentum ohne Zusatzkosten – mit Kroy Immobilien an Ihrer Seite
Die befristete Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bis Juni 2026 bietet privaten Immobilienkäufer:innen eine einmalige Gelegenheit, beim Eigentumserwerb tausende Euro zu sparen. Wer selbstgenutzten Wohnraum kaufen möchte, sollte diese Sonderregelung jetzt nutzen – bevor sie wieder endet. Damit Sie alle Voraussetzungen erfüllen und keinen Cent verschenken, lohnt sich professionelle Unterstützung. Das Team von Kroy Immobilien begleitet Sie dabei von Anfang an: mit fundierter Beratung, seriöser Vermittlung und einem Blick fürs Detail. Kontaktieren Sie uns – und machen Sie Ihren Wohntraum zum finanziell klugen Schritt in die Zukunft. Wir freuen uns auf Sie!