TL;DR: Zweitwohnsitz in Salzburg 2026
Who wants a Zweitwohnsitz in Salzburg kaufen möchte, sollte vor dem Kauf genau prüfen, ob die gewünschte Nutzung der Immobilie tatsächlich erlaubt ist. Eigentum oder die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes bedeuten nicht automatisch, dass eine Wohnung oder ein Haus als Zweitwohnsitz genutzt werden darf.
Wenn Sie einen Zweitwohnsitz Salzburg Immobilie kaufen möchten, sind vor allem Flächenwidmung, genehmigter Verwendungszweck, Grundverkehr und mögliche Zweitwohnsitzbeschränkungen entscheidend. Auch eine geplante touristische Vermietung muss gesondert geprüft werden. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf Angaben wie „Ferienwohnung“ oder „Zweitwohnsitz möglich“ im Exposé. Klären Sie die rechtliche Nutzbarkeit und erforderliche Vertragsklauseln, bevor Sie ein verbindliches Kaufanbot abgeben.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Anna und Thomas leben und arbeiten in Wien. Seit Jahren verbringen sie ihre Wochenenden gerne in Salzburg. Nun finden sie eine attraktive Eigentumswohnung. Altstadtnähe, Balkon, Bergblick – genau der Rückzugsort, den sie gesucht haben.
Die beiden möchten die Wohnung hauptsächlich an Wochenenden und in den Ferien selbst nutzen. Vielleicht soll sie später zeitweise vermietet werden. Im Exposé klingt alles unkompliziert. Doch kurz bevor Anna und Thomas ein Kaufanbot abgeben, taucht eine entscheidende Frage auf: Dürfen sie die Wohnung überhaupt so nutzen, wie sie es geplant haben?
Genau diese Frage begleitet uns durch diesen Artikel.
Eine Wohnung in Salzburg für Wochenenden, Ferien oder längere Aufenthalte: Was attraktiv klingt, kann beim Immobilienkauf schnell kompliziert werden. Denn Eigentum bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine Immobilie auch als Zweitwohnsitz nutzen dürfen.
Who wants a Zweitwohnsitz Salzburg Immobilie kaufen möchte, sollte deshalb vor einem verbindlichen Kaufanbot genau prüfen. Entscheidend sind unter anderem Raumordnung, Flächenwidmung, Grundverkehr und die tatsächlich genehmigte Nutzung des Objekts.
Besonders wichtig: Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung und touristische Nutzung sind rechtlich nicht dasselbe. Eine Meldung als Nebenwohnsitz macht eine raumordnungsrechtlich unzulässige Zweitwohnungsnutzung nicht automatisch erlaubt.
Wir zeigen Ihnen sieben Punkte, die Sie 2026 vor dem Kauf prüfen sollten.
Key Takeaways
- Eigentum allein berechtigt nicht zur Zweitwohnungsnutzung.
- Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz und Zweitwohnung müssen klar unterschieden werden.
- Prüfen Sie Flächenwidmung, Bauakt und genehmigten Verwendungszweck.
- Ein „Zweitwohnsitzobjekt“ im Exposé ist keine Nutzungsgarantie.
- Der Salzburger Grundverkehr kann eine verbindliche Nutzungserklärung verlangen.
- Eine touristische Vermietung ist nochmals gesondert zu beurteilen.
- Offene Nutzungsfragen sollten vor einem bindenden Kaufanbot geklärt werden.
1. Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Zweitwohnung?
Der erste wichtige Schritt ist die Frage: Wie möchten Sie die Immobilie tatsächlich nutzen?
Genau hier müssen auch Anna und Thomas zuerst Klarheit schaffen. Ihr Lebensmittelpunkt bleibt in Wien. Die Salzburger Wohnung soll ihr persönlicher Rückzugsort für Wochenenden und Urlaube werden. Einfach einen Hauptwohnsitz in Salzburg anzumelden, obwohl der tatsächliche Lebensmittelpunkt weiterhin in Wien liegt, löst die Nutzungsfrage daher nicht.
A Hauptwohnsitz ist grundsätzlich jener Wohnsitz, an dem sich der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen befindet. Das ist keine Bezeichnung, die Käufer beliebig wählen können.
A Nebenwohnsitz ist hingegen eine weitere Unterkunft. Wer beispielsweise überwiegend in Wien oder München lebt und seine Wohnung in Salzburg nur an Wochenenden oder während des Urlaubs nutzt, hat dort nicht allein deshalb einen Hauptwohnsitz, weil dies für den Immobilienkauf günstiger wäre.
Davon zu unterscheiden ist die raumordnungsrechtliche Zweitwohnungsnutzung. Genau diese Unterscheidung ist für Salzburg entscheidend. Wichtig ist, dass Eigentum, melderechtlicher Wohnsitz und raumordnungsrechtliche Nutzungszulässigkeit unterschiedliche Rechtsbereiche sind.
| Nutzungsform | Was Käufer beachten sollten |
|---|---|
| Hauptwohnsitz | Tatsächlicher Mittelpunkt der Lebensbeziehungen |
| Nebenwohnsitz | Weitere tatsächlich genutzte Unterkunft |
| Zweitwohnung | Raumordnungsrechtliche Zulässigkeit gesondert prüfen |
| Touristische Nutzung | Eigene öffentlich-rechtliche Voraussetzungen beachten |
| Privatzimmervermietung | Nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich |
Tip: Legen Sie Ihre geplante Nutzung bereits vor der Immobiliensuche fest. Nur dann können Makler, Gemeinde und Rechtsberatung prüfen, ob das konkrete Objekt dazu passt.
2. Zweitwohnsitz Salzburg Immobilie kaufen: Widmung zuerst prüfen
Zurück zu Anna und Thomas: Nachdem ihre geplante Nutzung geklärt ist, nehmen sie das Exposé noch einmal zur Hand. Dort wird die Wohnung als idealer Rückzugsort in Salzburg beschrieben. Doch für die beiden zählt jetzt nicht mehr nur, was im Inserat steht, sondern was für das konkrete Objekt rechtlich zulässig is.
Ein häufiger Irrtum beginnt bereits im Immobilieninserat. Begriffe wie „Ferienwohnung“, „ideal als Zweitwohnsitz“ oder „Zweitwohnsitzobjekt“ klingen eindeutig. Rechtlich sind solche Formulierungen allein aber keine Garantie.
Entscheidend ist vielmehr, warum die gewünschte Nutzung beim konkreten Objekt zulässig sein soll.
Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen einem Zweitwohnungsgebiet und einem Zweitwohnung-Beschränkungsgebiet. Die Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber keineswegs dasselbe.
In der Stadt Salzburg wurde das gesamte Stadtgebiet 2024 als Zweitwohnung-Beschränkungsgebiet gekennzeichnet. Daraus folgt gerade nicht, dass Zweitwohnsitze überall zulässig wären.
Vor dem Kauf sollten deshalb der aktuelle Zoning plan und mögliche laufende Änderungen geprüft werden. Auch eine Auskunft der zuständigen Gemeinde beziehungsweise der Stadt Salzburg ist sinnvoll.

Checkliste: Widmung und Nutzung prüfen
| Examination | Frage vor dem Kauf | Priorität |
|---|---|---|
| Flächenwidmung | Welche Widmung hat die Liegenschaft? | Sehr hoch |
| Beschränkungsstatus | Liegt das Objekt im Beschränkungsgebiet? | Sehr hoch |
| Bauakt | Welcher Verwendungszweck wurde genehmigt? | Sehr hoch |
| Historische Nutzung | Gibt es dokumentierte Ausnahmen? | High |
| Planänderungen | Sind Änderungen bereits anhängig? | High |
Für Anna und Thomas bedeutet das: Noch kein Kaufanbot. Zuerst wollen sie wissen, welche Widmung tatsächlich vorliegt und welcher Verwendungszweck für die Wohnung dokumentiert ist.
3. Grundverkehr kann den Immobilienkauf zusätzlich beeinflussen
Die Widmung ist jedoch nur ein Teil der Prüfung. Anna und Thomas erfahren, dass sie sich zusätzlich mit dem Salzburger Grundverkehr beschäftigen müssen. Damit wird deutlich: Selbst eine positiv beantwortete Frage ersetzt nicht automatisch die nächste Prüfung.
Who wants a Zweitwohnsitz Salzburg Immobilie kaufen möchte, muss neben der Raumordnung auch den Salzburger Grundverkehr berücksichtigen.
Bei Baugrundstücken in Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden beziehungsweise entsprechenden Gebieten gelten besondere Vorgaben. Bei Wohnraum kann grundsätzlich eine verbindliche Nutzungserklärung erforderlich sein.
Eine wichtige Rolle können bestehende Ausnahmen spielen. Dazu zählt beispielsweise eine rechtmäßig bereits vor dem 1. März 1993 für Freizeit- oder Urlaubszwecke verwendete Wohnung. Eine solche Situation muss jedoch entsprechend nachgewiesen werden können.
Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf Aussagen wie „wurde immer schon als Ferienwohnung genutzt“.
Entscheidend sind belastbare Unterlagen.
Auch Fristen sind wichtig: Die erforderliche Anzeige des Rechtsgeschäfts ist grundsätzlich innerhalb der maßgeblichen gesetzlichen Frist einzubringen. Sie beträgt längstens drei Monate nach Vertragsabschluss.
Tip: Klären Sie den grundverkehrsrechtlichen Status möglichst vor einem unbedingt bindenden Kaufvertrag.
Auch Anna und Thomas würden sich deshalb nicht mit der mündlichen Aussage zufriedengeben, dass die Wohnung „schon seit Jahrzehnten so genutzt“ werde. Sie möchten wissen, welche Unterlagen diese Aussage tatsächlich belegen.

4. Touristisches Vermieten ist nicht dasselbe wie Zweitwohnsitz
Beim Gespräch über die Nutzung bringt Thomas noch eine Idee ins Spiel: Wenn die beiden mehrere Wochen nicht in Salzburg sind, könnte die Wohnung doch einfach an Urlaubsgäste vermietet werden. So ließen sich zumindest Teile der laufenden Kosten decken.
Genau hier wartet die nächste Stolperfalle.
Sie möchten die Wohnung selbst nutzen und während Ihrer Abwesenheit an Feriengäste vermieten? Dann kommt eine weitere rechtliche Ebene hinzu.
Eine private Zweitwohnungsnutzung und die touristische Beherbergung wechselnder Gäste sind nicht gleichzusetzen. Bei bestehenden Wohnungen kann die touristische Verwendung insbesondere eine raumordnungsrechtliche Zweckentfremdungsfrage auslösen.
Auch die Privatzimmervermietung ist keine allgemeine Ausweichlösung. Dabei handelt es sich um eine eng begrenzte Form der Beherbergung. Unter anderem muss der Unterkunftgeber seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Haus haben.
Eine Investmentwohnung, deren Eigentümer dauerhaft anderswo lebt und die vollständig an wechselnde Feriengäste vermietet wird, kann daher nicht ohne Weiteres als Privatzimmervermietung behandelt werden.
Für Anna und Thomas heißt das: Die touristische Vermietung kommt auf eine eigene Prüfliste. Sie darf nicht einfach aus der Zulässigkeit einer Zweitwohnungsnutzung abgeleitet werden.
5. Diese Unterlagen sollten Käufer vor dem Kauf verlangen
Inzwischen hat sich die Perspektive der beiden deutlich verändert. Bei der ersten Besichtigung standen Balkon, Raumaufteilung und Aussicht im Mittelpunkt. Jetzt interessiert sie vor allem ein Ordner: die Unterlagen zur Immobilie.
Die schönste Aussicht auf Festung oder Untersberg hilft wenig, wenn die geplante Nutzung rechtlich nicht möglich is.
Verlangen Sie deshalb frühzeitig die relevanten Unterlagen. Bei Wohnungseigentum sollten auch Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten geprüft werden. Wohnungseigentum verbindet einen Miteigentumsanteil mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht am konkreten Wohnungseigentumsobjekt.
Checkliste: Unterlagen für den Zweitwohnsitz-Kauf
| Unterlage / Prüfung | Was ist zu kontrollieren? |
|---|---|
| Current extract from the land register | Eigentum, Belastungen und Rechte |
| Zoning plan | Widmung und Beschränkungsstatus |
| Bauakt | Genehmigter Verwendungszweck |
| Baubescheide | Bewilligungen und Änderungen |
| Condominium agreement | Zweckwidmung und Nutzungsregeln |
| Use value appraisal | Zuordnung des Wohnungseigentumsobjekts |
| Zweitwohnsitz-Unterlagen | Bescheide oder historische Nachweise |
| Grundverkehr | Erklärungen und Bescheinigungen |
| Verwaltungsverfahren | Offene Nutzungsuntersagungen oder Verfahren |
| Laufende Planverfahren | Künftige Änderungen berücksichtigen |

Anna und Thomas arbeiten diese Liste nun Punkt für Punkt ab. Was zunächst nach zusätzlichem Aufwand aussieht, gibt ihnen vor allem eines: mehr Sicherheit vor einer finanziell weitreichenden Entscheidung.
Wer in Salzburg eine Wohnung sucht, findet hier weitere Informationen zu Wohnungen zum Kauf in Salzburg. Für Einfamilienhäuser und andere Objekte lohnt sich ein Blick auf Häuser zum Kauf in Salzburg.
Eine Übersicht aktueller Angebote finden Sie außerdem unter Wohnimmobilien in Salzburg.
6. Kaufanbot und Kaufvertrag: Nutzung rechtzeitig absichern
Nach der Besichtigung meldet sich der Verkäufer bei Anna und Thomas. Es gebe weitere Interessenten. Wenn sie die Wohnung wirklich möchten, sollten sie möglichst rasch ein Kaufanbot abgeben.
The Zeitdruck ist nachvollziehbar. Doch genau jetzt zahlt sich ihre Vorbereitung aus.
Ein besonders riskanter Fehler wäre, zuerst unbedingt zu kaufen und erst danach zu fragen, ob die gewünschte Nutzung erlaubt ist.
Offene Rechtsfragen sollten daher möglichst vor einem verbindlichen Kaufanbot geklärt werden. Ist das nicht möglich, sollte mit Rechtsanwalt oder Notar geprüft werden, wie die noch ausstehende Nutzbarkeit vertraglich abgesichert werden kann.
Denkbar sind insbesondere klar definierte Bedingungen and konkret zugesicherte Eigenschaften. Auch notwendige grundverkehrsrechtliche Verfahren sollten berücksichtigt werden.
Die zentrale Frage lautet:
Kann ich vom Vertrag weg, wenn sich herausstellt, dass die ausdrücklich geplante Nutzung rechtlich nicht möglich ist?
Eine pauschale Aussage des Verkäufers, das Objekt sei „als Zweitwohnsitz geeignet“, ersetzt diese Prüfung nicht.
Anna und Thomas lassen sich daher nicht allein vom Zeitdruck leiten. Erst wenn die offenen Nutzungsfragen geklärt beziehungsweise angemessen abgesichert sind, soll aus dem Wunsch nach einer Wohnung eine verbindliche Kaufentscheidung werden.
Lesen Sie ergänzend unseren Ratgeber zum Immobilienkauf Salzburg 2026 und den Beitrag Wohnung kaufen Salzburg 2026.
7. Zweitwohnsitzabgabe in die Kostenrechnung aufnehmen
Am Ende ihrer Prüfung beschäftigen sich Anna und Thomas noch mit einem Punkt, der bei der ersten Kalkulation kaum eine Rolle gespielt hat: den laufenden Kosten, die unmittelbar mit der Zweitwohnsitznutzung zusammenhängen können.
Selbst wenn die Nutzung zulässig ist, sollten Käufer die laufenden Abgaben berücksichtigen.
Die Stadt Salzburg erhebt seit 1. Jänner 2023 eine Zweitwohnsitzabgabe. Die Jahreshöchstbeträge 2026 richten sich nach der Nutzfläche. Sie reichen von bis zu 400 Euro für kleinere Wohnungen bis zu 2.500 Euro für sehr große Einheiten.
Die konkrete Belastung hängt von der Nutzfläche und den begonnenen Kalendermonaten ab.
Auch Melde- und Erklärungspflichten dürfen nicht vergessen werden. Die Aufnahme oder Aufgabe eines Zweitwohnsitzes ist der Abgabenbehörde binnen eines Monats anzuzeigen.
Tip: Kalkulieren Sie nicht nur Kaufpreis, Finanzierung und Betriebskosten. Prüfen Sie auch alle nutzungsabhängigen Abgaben.
Für Anna und Thomas steht damit die vollständige Rechnung. Nicht nur Kaufpreis, Finanzierung und Betriebskosten zählen. Auch die rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer tatsächlich geplanten Nutzung gehören zur Kaufentscheidung.
Fazit: Zweitwohnsitz in Salzburg besser vor dem Kauf klären
Anna und Thomas haben ihre Traumwohnung am Ende nicht allein nach Aussicht, Lage oder Quadratmeterpreis beurteilt. Sie haben zuerst geklärt, ob ihr Plan für die Immobilie auch rechtlich zum Objekt passt.
Genau darin liegt die wichtigste Erkenntnis ihrer Geschichte: Nicht nur die Immobilie muss zu Ihnen passen. Auch Ihre geplante Nutzung muss zur Immobilie passen.
Who wants a Zweitwohnsitz Salzburg Immobilie kaufen möchte, sollte 2026 genauer hinsehen als bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf.
Entscheidend ist nicht, wie ein Objekt im Exposé bezeichnet wird. Entscheidend ist, welche Nutzung für dieses konkrete Objekt tatsächlich zulässig und nachweisbar ist.
Prüfen Sie deshalb Flächenwidmung, Bauakt, Grundverkehr, Wohnungseigentumsunterlagen und mögliche Ausnahmen, bevor Sie sich verbindlich festlegen. Möchten Sie zusätzlich touristisch vermieten, ist diese Nutzung gesondert zu prüfen.
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FAQ: Zweitwohnsitz in Salzburg 2026
Bevor Anna und Thomas ihre Kaufentscheidung treffen, gehen sie ihre offenen Fragen noch einmal durch. Viele davon stellen sich auch anderen Käufer:innen, die über einen Zweitwohnsitz in Salzburg nachdenken.
Darf ich eine Immobilie in Salzburg als Zweitwohnsitz nutzen?
Nicht automatisch. Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses bedeutet nicht, dass die Immobilie auch als Zweitwohnsitz genutzt werden darf. Entscheidend sind unter anderem die raumordnungsrechtlichen Vorgaben, die konkrete Widmung und der genehmigte Verwendungszweck. Deshalb sollte die zulässige Nutzung immer für das konkrete Objekt geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Nebenwohnsitz und Zweitwohnsitz in Salzburg?
Ein Nebenwohnsitz ist ein melderechtlicher Begriff. Die Zweitwohnung ist hingegen auch für die Salzburger Raumordnung relevant. Eine Anmeldung als Nebenwohnsitz im Zentralen Melderegister macht eine raumordnungsrechtlich unzulässige Zweitwohnungsnutzung daher nicht legal. Genau diese Unterscheidung ist beim Immobilienkauf besonders wichtig.
Kann ich in der Stadt Salzburg 2026 einen Zweitwohnsitz kaufen?
Eine Immobilie können Sie grundsätzlich erwerben. Ob Sie diese anschließend rechtmäßig als Zweitwohnsitz nutzen dürfen, ist jedoch eine andere Frage. Das gesamte Stadtgebiet Salzburg wurde 2024 als Zweitwohnung-Beschränkungsgebiet gekennzeichnet. Käufer sollten deshalb vor Vertragsabschluss die konkrete Zulässigkeit der geplanten Nutzung prüfen.
Was muss ich vor dem Kauf eines Zweitwohnsitzes in Salzburg prüfen?
Besonders wichtig sind Flächenwidmung, Bauakt, genehmigter Verwendungszweck und grundverkehrsrechtlicher Status. Bei Wohnungseigentum sollten zusätzlich Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten geprüft werden. Auch bestehende Bescheide, historische Nutzungsnachweise und mögliche laufende Verfahren können relevant sein.
Reicht die Angabe „Zweitwohnsitz möglich“ im Immobilienexposé aus?
Nein. Begriffe wie „Zweitwohnsitz“, „Ferienwohnung“ oder „touristisch nutzbares Apartment“ im Exposé garantieren für sich allein keine öffentlich-rechtliche Nutzungsberechtigung. Käufer sollten sich deshalb nicht ausschließlich auf die Objektbeschreibung verlassen, sondern die rechtliche Grundlage der angegebenen Nutzung nachvollziehbar prüfen.
Kann ich meinen Zweitwohnsitz in Salzburg touristisch vermieten?
Eine zulässige Zweitwohnungsnutzung bedeutet nicht automatisch, dass auch eine touristische Vermietung erlaubt ist. Die Beherbergung wechselnder Gäste ist rechtlich gesondert zu beurteilen. Wer seine Immobilie teilweise oder vollständig touristisch vermieten möchte, sollte diese Nutzung daher bereits vor dem Kauf ausdrücklich prüfen lassen.
Was bedeutet der Salzburger Grundverkehr für Käufer?
Bei Immobilien in Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden beziehungsweise entsprechenden Gebieten können besondere grundverkehrsrechtliche Vorgaben gelten. Bei Wohnraum kann beispielsweise eine verbindliche Nutzungserklärung erforderlich sein. Deshalb sollte der Grundverkehr bereits vor einem unbedingt bindenden Kaufvertrag berücksichtigt werden.
Gibt es in Salzburg eine Zweitwohnsitzabgabe?
Ja. In der Stadt Salzburg wird seit 1. Jänner 2023 eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Die konkrete Höhe hängt insbesondere von der Nutzfläche und der Dauer der Zweitwohnsitznutzung ab. Käufer sollten diese Abgabe deshalb neben Kaufpreis, Finanzierung, Betriebskosten und sonstigen laufenden Kosten berücksichtigen.
Was sollte im Kaufvertrag bei einem geplanten Zweitwohnsitz geregelt werden?
Ist die zulässige Nutzung vor Vertragsabschluss noch nicht abschließend geklärt, sollte mit Rechtsanwalt oder Notar geprüft werden, wie dieses Risiko vertraglich abgesichert werden kann. Denkbar sind beispielsweise klar formulierte Bedingungen oder zugesicherte Eigenschaften. Ein unbedingt bindender Vertrag sollte nicht vorschnell abgeschlossen werden, wenn die geplante Nutzung noch ungeklärt ist.
An wen kann ich mich wenden, wenn die Zweitwohnsitznutzung unklar ist?
Die zuständige Gemeinde beziehungsweise in der Stadt Salzburg die zuständigen Behörden sind wichtige Anlaufstellen für Fragen zu Widmung und öffentlich-rechtlicher Nutzung. Zusätzlich sollten bei konkreten Kaufverträgen und komplexen Rechtsfragen Rechtsanwalt oder Notar eingebunden werden. Ein Immobilienmakler kann relevante Objektunterlagen frühzeitig zusammentragen und die Prüfung im Kaufprozess unterstützen.
Für Anna und Thomas hat sich damit eine zunächst einfache Frage – „Kaufen wir die Wohnung?“ – in die wesentlich bessere Frage verwandelt: „Dürfen wir diese Wohnung so nutzen, wie wir es vorhaben?“ Genau diese Frage sollten Sie beantworten, bevor Sie beim Zweitwohnsitz in Salzburg eine verbindliche Kaufentscheidung treffen.
Externe Quellen
- Österreich.gv.at – An- und Abmeldung des Wohnsitzes:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/an__abmeldung_des_wohnsitzes - Stadt Salzburg – Flächenwidmungsplanung:
https://www.stadt-salzburg.at/flaechenwidmungsplanung - RIS – Salzburger Raumordnungsgesetz 2009:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 - Land Salzburg – Grauer Grundverkehr:
https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/grundverkehr/grauer-grundverkehr - Stadt Salzburg – Grundverkehrsgesetzbescheinigung:
https://www.stadt-salzburg.at/grundverkehrsgesetzbescheinigung - Stadt Salzburg – Steuern und Abgaben für Privatzimmervermietung:
https://www.stadt-salzburg.at/steuern-und-abgaben-fuer-privatzimmervermietung - Stadt Salzburg – Abgabe auf Zweitwohnsitze:
https://www.stadt-salzburg.at/formulare/steuern-und-abgaben/abgabe-auf-zweitwohnsitze