TL;DR The kurzzeitvermietung wien registrierungsnummer beschäftigt seit Inkrafttreten der EU-Verordnung am 20. Mai 2026 zahlreiche Eigentümer:innen und Vermieter:innen. Obwohl die europäische Regelung bereits gilt, besteht in Österreich derzeit noch keine verpflichtende Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen. Dennoch sollten Vermieter:innen die Entwicklungen genau beobachten, da künftige nationale oder regionale Umsetzungen möglich sind. Wesentlich relevanter bleibt aktuell die Wiener 90-Tage-Regelung, die die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kurzzeitvermietung deutlich beeinflusst. Gerade in Wien lohnt sich daher ein genauer Vergleich zwischen Kurzzeit- und Long-term rental. Entscheidend sind vor allem die Einhaltung bestehender Vorschriften, eine realistische Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine frühzeitige Anpassung der Vermietungsstrategie. Dieser Guide zeigt Ihnen die wichtigsten Regelungen, Risiken und Chancen für Eigentümer:innen im Überblick.
Anna besitzt eine gepflegte Altbauwohnung im 7. Wiener Gemeindebezirk. Seit Jahren vermietet sie ihre Wohnung erfolgreich über Kurzzeitplattformen an Tourist:innen und Geschäftsreisende. Doch Anfang 2026 häufen sich die Schlagzeilen: EU-Verordnung, Registrierungsnummer, strengere Kontrollen und hohe Strafen bei Verstößen.
Anna stellt sich dieselbe Frage wie viele Eigentümer:innen in Wien:
Brauche ich ab 20. Mai 2026 eine Registrierungsnummer für meine Kurzzeitvermietung?
Die Antwort ist komplexer, als viele Medienberichte vermuten lassen. Gleichzeitig bleibt die Wiener 90-Tage-Regelung weiterhin einer der wichtigsten wirtschaftlichen Faktoren für Vermieter:innen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die neue EU-Regelung bedeutet, welche Pflichten bereits heute gelten und wann eine Langzeitvermietung wirtschaftlich attraktiver sein kann.
Kurzzeitvermietung Wien Registrierungsnummer: Was gilt ab Mai 2026?
Seit dem 20. Mai 2026 gilt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung. Ziel der Verordnung ist ein europaweit einheitlicher Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden. Die Regelung betrifft grundsätzlich Online-Plattformen und Gastgeber:innen, die möblierte Unterkünfte kurzfristig gegen Entgelt vermieten. Hotels, Pensionen und Campingplätze fallen nicht darunter.
Wichtig: Die Verordnung schafft nicht automatisch eine Registrierungspflicht in jedem Mitgliedstaat. Sie harmonisiert vielmehr die Regeln für jene Länder oder Regionen, die ein Registrierungsverfahren einführen. Laut den Informationen des Bundesministeriums wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Österreich jedoch vorerst kein Registrierungsverfahren umgesetzt. Daher besteht aktuell keine Verpflichtung zur Beantragung oder Angabe einer EU-Registrierungsnummer in Wien.

Die eigentliche Herausforderung: Die Wiener 90-Tage-Regel
Während sich viele Diskussionen auf die EU-Regelung konzentrieren, liegt das tatsächliche Risiko für Vermieter:innen weiterhin in den Wiener Vorschriften.
Seit Juli 2024 gilt für viele Wohnungen eine Beschränkung auf maximal 90 Tage Kurzzeitvermietung pro Kalenderjahr. Wer darüber hinaus vermieten möchte, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung.
Für Eigentümer:innen bedeutet das:
- Die Ertragsmöglichkeiten werden begrenzt.
- Die Auslastung muss sorgfältig geplant werden.
- Verstöße können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Tip: Prüfen Sie bereits vor Beginn einer Vermietung, ob Ihre Immobilie überhaupt für die Kurzzeitvermietung geeignet ist.
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Short-term rental vs. long-term rental
Checkliste: Darf ich meine Wohnung kurzfristig vermieten?
| Prüffrage | Erledigt |
|---|---|
| Widmung der Wohnung geprüft | ☐ |
| Wiener Bauordnung berücksichtigt | ☐ |
| 90-Tage-Regel analysiert | ☐ |
| Ortstaxe berücksichtigt | ☐ |
| Statistikpflichten geprüft | ☐ |
| Hausordnung kontrolliert | ☐ |
| Wirtschaftlichkeit berechnet | ☐ |
Welche Pflichten bleiben unabhängig von der EU-Regelung bestehen?
Auch ohne verpflichtende Registrierungsnummer müssen Vermieter:innen zahlreiche Vorschriften beachten.
Bauordnungsrecht
Die Wiener Bauordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Wohnraum touristisch genutzt werden darf.
Tourismusabgaben
Je nach Nutzung können Ortstaxen und Meldungen erforderlich sein.
Statistik- und Meldepflichten
Bestimmte Vermietungen müssen statistisch erfasst und gemeldet werden.
Gewerberecht
In Einzelfällen kann auch eine gewerbliche Einstufung relevant werden.
Die EU-Verordnung ändert an diesen bestehenden Verpflichtungen zunächst nichts.

Beispielrechnung: Kurzzeitvermietung oder Langzeitvermietung?
Kehren wir zu Anna zurück.
Ihre Wohnung erzielt auf einer Plattform durchschnittlich:
- 140 € pro Nacht
- 75 vermietete Nächte pro Jahr
- 20 % Plattform- und Betriebskosten
Variante 1: Kurzzeitvermietung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz | 10.500 € |
| Kosten (20 %) | -2.100 € |
| Nettoertrag | 8.400 € |
Variante 2: Langzeitvermietung
- Monatsmiete: 950 €
- Jahresmiete: 11.400 €
- Leerstandsrisiko gering
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jahresmiete | 11.400 € |
| Verwaltungskosten | -600 € |
| Nettoertrag | 10.800 € |
Result
In diesem Beispiel erzielt die Langzeitvermietung einen höheren und planbareren Nettoertrag.
Besonders bei strengeren Regulierungen kann die klassische Vermietung wirtschaftlich attraktiver werden.
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Wann wird die Langzeitvermietung wieder attraktiver?
Viele Eigentümer:innen stellen fest, dass die Vorteile der Kurzzeitvermietung zunehmend schrumpfen:
- Höherer Verwaltungsaufwand
- Mehr gesetzliche Vorgaben
- Unsicherheiten bei zukünftigen Regulierungen
- Höhere Leerstandsrisiken
- Schwankende Auslastung
Demgegenüber bietet die Langzeitvermietung:
- Planbare Einnahmen
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Stabilere Renditen
- Geringeres rechtliches Risiko
Gerade in Wien beobachten viele Marktteilnehmer wieder eine stärkere Nachfrage nach klassischen Mietwohnungen.
Checkliste für Vermieter:innen 2026
| Task | Priorität |
|---|---|
| Wiener 90-Tage-Regel prüfen | High |
| Nutzung der Wohnung analysieren | High |
| Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellen | High |
| Laufende Meldepflichten erfüllen | Medium |
| Entwicklungen zur EU-Registrierung beobachten | Medium |
| Vermietungsstrategie jährlich überprüfen | Medium |
Key Takeaways
- Die EU-Verordnung gilt seit 20. Mai 2026.
- Eine verpflichtende EU-Registrierungsnummer ist in Österreich laut aktueller Ministeriumsinformation derzeit noch nicht umgesetzt.
- Die Wiener 90-Tage-Regel bleibt die wichtigste praktische Einschränkung.
- Für viele Eigentümer:innen wird die Langzeitvermietung wirtschaftlich wieder attraktiver.
- Wer rechtliche Risiken minimieren möchte, sollte seine Vermietungsstrategie regelmäßig überprüfen.
Fazit: Nicht die Registrierungsnummer entscheidet über Ihren Erfolg
Für Anna war nach der Analyse klar: Die größte Herausforderung ist aktuell nicht die EU-Registrierungsnummer, sondern die Wirtschaftlichkeit ihrer Vermietung unter den Wiener Rahmenbedingungen.
Auch wenn die europäische Regulierung künftig an Bedeutung gewinnen wird, sollten Eigentümer:innen vor allem die bestehenden Wiener Vorschriften und die eigene Rendite im Blick behalten.
Sie möchten wissen, welche Vermietungsstrategie für Ihre Wohnung die beste ist?
Dann lassen Sie Ihre Immobilie professionell analysieren und beraten.
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FAQ – Kurzzeitvermietung Wien Registrierungsnummer 2026
Brauche ich ab 20. Mai 2026 eine EU-Registrierungsnummer für meine Kurzzeitvermietung in Wien?
Aktuell nicht. Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung gilt zwar seit dem 20. Mai 2026, Österreich hat jedoch derzeit noch kein Registrierungsverfahren eingeführt. Daher besteht momentan keine Verpflichtung, eine EU-Registrierungsnummer zu beantragen oder in Inseraten anzugeben.
Was ist die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung?
Die EU-Verordnung soll den Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden vereinheitlichen. Ziel ist mehr Transparenz im Bereich der Kurzzeitvermietung. Die Verordnung verpflichtet Mitgliedstaaten jedoch nicht automatisch zur Einführung eines Registrierungsverfahrens.
Gilt die EU-Registrierungsnummer bereits für Airbnb in Wien?
Nein. Vermieter:innen können ihre Unterkunft derzeit weiterhin ohne EU-Registrierungsnummer auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com anbieten, sofern sie alle geltenden österreichischen und Wiener Vorschriften einhalten.
Was ist die Wiener 90-Tage-Regel?
Seit Juli 2024 dürfen viele Wohnungen in Wien maximal 90 Tage pro Kalenderjahr für touristische Kurzzeitvermietungen genutzt werden. Für eine darüber hinausgehende Vermietung kann eine behördliche Ausnahmebewilligung erforderlich sein.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Wiener Kurzzeitvermietungsregeln?
Verstöße gegen die Wiener Bauordnung oder andere rechtliche Vorgaben können empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Eigentümer:innen sollten daher vor einer Kurzzeitvermietung prüfen, ob ihre Wohnung überhaupt dafür genutzt werden darf.
Muss ich meine Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung versteuern?
Ja. Einnahmen aus der Vermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Je nach Umfang der Vermietung können zusätzlich umsatzsteuerliche oder gewerberechtliche Aspekte relevant werden.
Ist Airbnb in Wien weiterhin erlaubt?
Ja. Kurzzeitvermietungen über Airbnb sind grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings müssen die geltenden Bestimmungen der Wiener Bauordnung, die 90-Tage-Regelung sowie steuerliche und behördliche Meldepflichten eingehalten werden.
Welche Alternativen gibt es zur Kurzzeitvermietung?
Viele Eigentümer:innen entscheiden sich wieder verstärkt für die klassische Langzeitvermietung. Diese bietet oft planbare Mieteinnahmen, geringeren Verwaltungsaufwand und weniger rechtliche Unsicherheiten.
Wann lohnt sich eine Langzeitvermietung mehr als eine Kurzzeitvermietung?
Eine Langzeitvermietung kann besonders dann attraktiver sein, wenn die Wohnung nur begrenzt ausgelastet ist, hohe Betriebskosten entstehen oder die Wiener 90-Tage-Regel die Ertragsmöglichkeiten einschränkt. Eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung schafft Klarheit.
Welche Pflichten gelten unabhängig von einer EU-Registrierungsnummer?
Unabhängig von einer möglichen zukünftigen Registrierungspflicht müssen Vermieter:innen weiterhin bestehende Vorschriften beachten. Dazu gehören unter anderem die Wiener Bauordnung, steuerliche Pflichten, Tourismusabgaben sowie gegebenenfalls statistische Meldepflichten.
Kann sich die Rechtslage zur Kurzzeitvermietung in Zukunft ändern?
Ja. Die EU-Verordnung schafft die Grundlage für mögliche Registrierungsverfahren. Daher sollten Eigentümer:innen die weitere Entwicklung in Österreich und Wien regelmäßig beobachten, um rechtzeitig auf neue Anforderungen reagieren zu können.
Wie finde ich heraus, ob meine Wohnung für die Kurzzeitvermietung geeignet ist?
Vor der Vermietung sollten Eigentümer:innen die Widmung der Wohnung, die Bestimmungen der Wiener Bauordnung, die Hausordnung sowie mögliche Einschränkungen durch die Eigentümergemeinschaft prüfen. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden.
Was sollten Eigentümer:innen 2026 besonders beachten?
Die wichtigsten Punkte sind die Einhaltung der Wiener 90-Tage-Regel, die laufende Beobachtung möglicher Registrierungsverfahren, die korrekte Versteuerung der Einnahmen sowie eine regelmäßige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der gewählten Vermietungsstrategie.
Externe Links:
https://www.wko.at
https://www.wien.gv.at
https://www.bmwet.gv.at