Steuern Hausverkauf Österreich 2026. Als Ingrid aus Wien das Haus ihrer Eltern geerbt hatte, stand sie plötzlich vor einer ungewohnten Herausforderung: Ein Verkauf stand im Raum – doch was bedeutete das steuerlich? Musste sie Immobilienertragsteuer zahlen? Gab es Befreiungen? Und wann lohnt sich ein Verkauf steuerlich überhaupt? Dieser Blogartikel begleitet Sie durch alle relevanten steuerlichen Fragen rund um den Hausverkauf 2026 in Österreich – verständlich, aktuell und mit vielen Praxisbeispielen.
Wann fällt beim Hausverkauf überhaupt Steuer an?
In Österreich unterliegt der Verkauf privater Immobilien grundsätzlich der sogenannten Immobilienertragsteuer (ImmoESt) – außer bestimmte Befreiungstatbestände greifen. Diese Steuer ist Teil des Einkommensteuerrechts und beträgt aktuell 30 % vom Gewinn. Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den steuerlich anerkannten Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich Werbungskosten.

Was zählt als steuerpflichtiger Gewinn?
- Verkaufserlös laut Kaufvertrag
- abzüglich ursprünglicher Kaufpreis bzw. fiktiver Anschaffungswert bei Altvermögen
- abzüglich beurkundeter Investitionskosten (Herstellungskosten)
- abzüglich Werbungskosten (z. B. Rechtsanwalt, Notar)
Beispiel Ingrid: Das Haus wurde ursprünglich 1989 errichtet, gehörte den Eltern, wurde vererbt und nun 2026 um 550.000 € verkauft. Die ursprünglichen Anschaffungskosten waren 120.000 €, zuzüglich 30.000 € Investitionen, also ein rechnerischer Gewinn von 400.000 € – davon wären grundsätzlich 30 % Immobilienertragsteuer fällig, wenn keine Befreiung greift.
Wann ist der Hausverkauf steuerfrei?
Für Ingrid ist entscheidend: Gilt eine der gesetzlichen Befreiungen? Tatsächlich kennt das österreichische Steuerrecht mehrere Ausnahmen, insbesondere:
| Befreiungstatbestand | Voraussetzung | Was ist steuerfrei? |
|---|---|---|
| Hauptwohnsitzregelung | 2 Jahre durchgehend ODER 5 aus den letzten 10 Jahren Hauptwohnsitz | Gebäude + 1.000 m² Grund |
| Herstellerbefreiung | Haus wurde selbst errichtet und nicht vermietet | Nur Gebäude |
| Zwangsverkauf / Enteignung | Öffentlich-rechtlicher Eingriff | Gesamte Liegenschaft |
Diese Befreiungen müssen aktiv gegenüber dem Finanzamt glaubhaft gemacht und nachgewiesen werden – z. B. durch Meldebestätigungen, Rechnungen, Gutachten oder Schulnachweise.
Was zählt zu den Anschaffungskosten?
Die richtige Ermittlung des Veräußerungsgewinns beginnt mit den korrekten Anschaffungskosten:
- Ursprünglicher Kaufpreis bzw. fiktiver Anschaffungswert (Altvermögen)
- Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren, Notarkosten
- Herstellungsaufwand wie Dachausbau, Zubauten, thermische Sanierung
Fiktiver Anschaffungswert: Bei Grundstücken, die vor dem 31.3.2002 erworben wurden, kann ein pauschaler fiktiver Wert angesetzt werden – oft 86 % vom Verkaufserlös bei Altgrundstücken ohne Umwidmung.
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Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie für die Steuerberechnung bereithalten
- Kaufvertrag (Erstanschaffung oder Einantwortungsurkunde bei Erbschaft)
- Rechnungen über Investitionen
- Bescheid über Grunderwerbsteuer
- Nachweise über Meldezeiten (Hauptwohnsitz)
- Gutachten bei Altgrundstücken
Der neue Umwidmungszuschlag ab 1. Juli 2025
Ein brisantes Thema, auch für Ingrid: Wurde ein Grundstück zwischen dem 1.1.2025 und dem Verkaufszeitpunkt von Grünland in Bauland umgewidmet, erhöht sich der steuerpflichtige Gewinn pauschal um 30 %. Das gilt insbesondere bei Altvermögen, das sonst begünstigt behandelt würde.
Beispiel: Altgrundstück mit Wertsteigerung: 200.000 € regulär steuerpflichtiger Gewinn → mit Umwidmungszuschlag zusätzlich 60.000 € steuerpflichtiger Gewinn = 78.000 € Steuerlast (bei 30 %)
Steuer bei geerbtem Haus – was gilt?
Die gute Nachricht für Ingrid: Die Erbschaft selbst ist steuerfrei. Die schlechte: Beim späteren Verkauf muss sie die Immobilienertragsteuer bezahlen, als ob sie selbst gekauft hätte. Als fiktiver Anschaffungspreis gilt der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einantwortung. Es lohnt sich, diesen Wert durch ein offizielles Bewertungsgutachten festzuhalten.
Tipp: Bei mehreren Erben sollte die steuerliche Aufteilung schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Nur bestimmte Ausgaben können den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Dazu zählen:
| Abziehbar | Nicht abziehbar |
|---|---|
| Thermische Sanierung (z. B. Dämmung) | Reparaturen (z. B. Malerei) |
| Gutachten zur Steuerberechnung | Maklerprovision beim Verkauf |
| Notar- und Anwaltskosten beim Ankauf | Inseratskosten |
| Zubauten, Dachausbau | Laufende Betriebskosten |
Key Takeaways – Steuern Hausverkauf Österreich 2026
- Immobilienertragsteuer beträgt 30 % auf den Gewinn
- Hauptwohnsitz- oder Herstellerbefreiung spart die gesamte Steuer
- Umwidmungszuschlag ab 2025 kann die Steuerlast deutlich erhöhen
- Bewertungsgutachten sichern steuerlich relevante Werte bei Erbschaft
- Nur bestimmte Investitionen sind abzugsfähig – Maklerkosten nicht
Fazit
Ingrid hat durch gute Beratung viel Geld gespart. Für alle, die 2026 ein Haus verkaufen, gilt: Wer die Spielregeln der Immobilienertragsteuer kennt und rechtzeitig plant, kann viele tausend Euro sparen.
Kroy Immobilien hilft nicht nur beim Verkauf – sondern begleitet Sie auch bei steuerlichen Fragen mit Expertise, Partnernetzwerk und persönlicher Beratung.
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FAQs – Steuern beim Hausverkauf 2026
Muss ich bei jedem Hausverkauf Steuern zahlen?
Nein, nicht wenn Sie befreit sind (z. B. Hauptwohnsitzregelung)
Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer?
In der Regel 30 % des steuerpflichtigen Gewinns
Kann ich Investitionen steuerlich geltend machen?
Ja, aber nur wenn sie wertsteigernd und belegbar sind
Wann lohnt sich ein Verkauf aus steuerlicher Sicht?
Wenn Hauptwohnsitz vorliegt oder Altvermögen günstig besteuert wird
Wie wirkt sich eine Umwidmung aus?
Ab 1.7.2025 +30 % Zuschlag auf den Gewinn → deutlich höhere Steuer
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