Tippgeberprovision Immobilien Österreich. Markus hatte sich ein Wochenende frei genommen, um ein paar Freunde in Wien zu besuchen. Am Samstagabend saßen sie in einer kleinen Bar im 7. Bezirk, lachten über alte Geschichten und tranken ein Glas Grüner Veltliner. Da beugte sich sein Freund Peter zu ihm und meinte beiläufig: „Ich überlege, mein Haus zu verkaufen – aber ich weiß noch nicht, wie ich anfangen soll.“
Markus erinnerte sich daran, dass er kürzlich von einer Tippgeberprovision gehört hatte. Ein einfacher Hinweis könnte also nicht nur Peter helfen, sondern auch für ihn selbst ein netter Nebenverdienst sein.

Was ist eine Tippgeberprovision?
Markus erklärte später in der Runde: Eine Tippgeberprovision ist eine Prämie, die man erhält, wenn man einem Makler erfolgreich den Kontakt zu einem Eigentümer vermittelt – ohne selbst Verkaufsgespräche zu führen oder Verträge aufzusetzen.
Für Markus war klar: Er muss nur den Kontakt zwischen Peter und einem Makler herstellen. Den Rest übernehmen Profis.
Wer kann Tippgeber werden?
Eigentlich fast jeder – das machte Markus neugierig. Wichtig ist nur:
- Man darf nicht selbst der Eigentümer der Immobilie sein.
- Die Immobilie darf dem Makler noch nicht bekannt sein und nicht bereits privat oder über andere Makler angeboten werden.
- Der Tipp darf nicht aus einer beruflichen Position heraus weitergegeben werden, wenn dies gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
- Bei regelmäßiger Tippgabe in größerem Umfang kann die Tätigkeit als gewerblich gelten – dann ist eine Gewerbeanmeldung ratsam.
Für Markus bedeutete das: Er kann guten Gewissens handeln – Peter ist ein Freund, das Haus steht noch nicht offiziell im Netz, und er verletzt keine beruflichen Pflichten.
Wie funktioniert es?
Am Sonntagmorgen schrieb Markus ein paar Eckdaten von Peters Haus auf: Lage, Größe, Baujahr – und natürlich Peters Kontaktdaten.
- Tipp abgeben – Er kontaktierte einen Makler per E-Mail.
- Prüfung – Der Makler prüfte, ob das Objekt schon bekannt war (war es nicht).
- Vermittlung & Prämie – Sollte der Makler Peters Haus verkaufen, würde Markus 25 % der Maklerprovision als Dank erhalten.
Wie hoch ist die Provision?
Hier gibt es keine gesetzliche Vorgabe – die Höhe wird frei vereinbart:
- Prozentsatz-Modell: Oft 10–20 % der Maklerprovision (netto).
- Premium-Modelle: Manche Makler zahlen bis zu 25 % bei hochwertigen Objekten.
- Fixbetrags-Modell: Statt eines Prozentsatzes wird ein pauschaler Betrag vereinbart (z. B. 500 € oder 1.000 €).
Beispielrechnung (Prozentsatz-Modell)
- Verkaufspreis: 450.000 €
- Maklerprovision Verkäufer: 3 % + 20 % USt = 16.200 €
- Tippgeberprovision bei 20 %: 3.240 €
Mit einem einzigen Gespräch in einer Bar könnte er also mehrere Monatsmieten einnehmen.
Warum lohnt es sich?
Markus fand, es sei eine klassische Win-Win-Situation:
- Peter spart Zeit und findet schneller einen Käufer.
- Er selbst erhält eine attraktive Prämie – ohne Risiko und Aufwand.
Außerdem gefiel Markus, dass er auf Wunsch anonym bleiben konnte. In seinem Fall hatte er Peter allerdings schon vorab gesagt, dass er den Kontakt herstellt.

Key Takeaways – Tippgeberprovision
- Jeder kann Tippgeber werden, solange nur der Kontakt vermittelt wird.
- 25 % der Maklerprovision sind eine realistische und faire Vergütung.
- Die Provision ist steuerpflichtig – also bei der Steuererklärung angeben.
- Diskretion und Datenschutz sind entscheidend.
Das wichtigste auf einen Blick
Die Tippgeberprovision ist eine attraktive Möglichkeit, mit einem einfachen Hinweis auf eine Immobilie Geld zu verdienen. Sie eignet sich für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmer, solange klare rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wichtig ist die Abgrenzung zur Maklertätigkeit: Tippgeber:innen vermitteln ausschließlich den Kontakt zwischen Eigentümer und Makler, führen aber keine Verkaufsverhandlungen oder Objektpräsentationen durch.
Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich geregelt und wird individuell vereinbart. Üblich sind zwischen 10 und 20 % der Maklerprovision, in manchen Fällen sogar bis zu 25 %. Alternativ sind Fixbeträge möglich. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der Makler das Objekt tatsächlich verkauft und die Provision vollständig erhalten hat.
Auch steuerliche Pflichten sollten nicht unterschätzt werden: Tippgeberprovisionen sind in Österreich als Einkommen steuerpflichtig. Wer regelmäßig Tipps gibt, sollte außerdem prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Datenschutz spielt ebenfalls eine wichtige Rolle – personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden.
Infotabelle – Tippgeberprovision Immobilien Österreich
| Thema | Information |
| Wer kann Tippgeber sein? | Grundsätzlich jede Privatperson oder jedes Unternehmen, sofern keine Eigentümerschaft am Objekt besteht. |
| Rechtliche Grundlage | Keine Maklertätigkeit, nur Kontaktvermittlung; keine Gewerbeberechtigung nötig bei gelegentlicher Tätigkeit. |
| Höhe der Provision | Frei vereinbar, meist 10–20 % der Maklerprovision, teils bis 25 % oder Fixbetrag. |
| Auszahlungszeitpunkt | Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision. |
| Steuerliche Behandlung | Steuerpflichtiges Einkommen, in der Steuererklärung anzugeben. |
| Gewerbeanmeldung | Erforderlich bei regelmäßiger, umfangreicher Tätigkeit. |
| Datenschutz | Nur Daten weitergeben, zu deren Weitergabe eine Einwilligung vorliegt. |
Sie wollen mehr Informationen dazu oder Tippgeber werden? Dann kontaktieren Sie uns hier: Kontakt
FAQ’s – Tippgeberprovision Immobilien Österreich
Was ist eine Tippgeberprovision bei Immobilien?
Eine Tippgeberprovision ist eine Prämie, die eine Person erhält, wenn sie einem Makler einen neuen Immobilienverkaufs-Tipp gibt und daraus erfolgreich ein Verkauf entsteht – ohne selbst aktiv zu vermitteln oder zu verhandeln.
Wer darf Tippgeber:in sein?
Grundsätzlich jede Privatperson oder jedes Unternehmen – sofern sie nicht selbst Eigentümer:in der Immobilie ist und der Makler das Objekt noch nicht kennt.
Wie funktioniert die Tippabgabe konkret?
1. Objektdaten & Eigentümerkontakt an Makler übermitteln
2. Makler prüft, ob das Objekt bereits bekannt ist
3. Bei Verkauf: Auszahlung der vereinbarten Tippgeberprovision
Wie hoch ist die Tippgeberprovision?
Die Höhe ist frei verhandelbar:
– Meist zwischen 10 % und 20 % der Maklerprovision
– Kroy Immobilien bietet 25 % der Verkäuferprovision
– Alternativ: Fixbetrag (z. B. 500 €)
Muss ich die Tippgeberprovision versteuern?
Ja. Tippgeberprovisionen gelten in Österreich als steuerpflichtiges Einkommen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Brauche ich ein Gewerbe dafür?
Nein, solange es sich um eine gelegentliche Tippabgabe handelt.
Ja, wenn Sie regelmäßig oder systematisch Tipps geben – dann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wie sieht es mit Datenschutz aus?
Sie dürfen nur Kontaktdaten weitergeben, wenn die betroffene Person (z. B. der Eigentümer) zugestimmt hat. Anonyme Hinweise ohne Kontaktdaten sind nicht ausreichend.
Wann wird die Provision ausbezahlt?
Erst nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie und Eingang der vollen Maklerprovision beim Makler.
Muss ich den Eigentümer über den Tipp informieren?
Nein – aber es ist empfehlenswert, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen. In manchen Fällen möchten Eigentümer anonym vermittelt werden.