Wohnkredite: Zahlreiche Erleichterungen seit letztem Jahr

Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2026

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Inhaltsverzeichnis

Wohnkredite. Am 1. Juli 2025 traten bedeutende Änderungen bei der Wohnbaufinanzierung in Kraft. Die seit 2022 geltende KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) lief mit 30. Juni 2025 aus. Das bedeutet seither: mehr Flexibilität bei Eigenmittel und Kreditlaufzeiten – vor allem für Haushalte mit guter Bonität. Wir zeigen, was sich seitdem änderte, was gleich blieb und worauf Sie achten müssen.

Hintergrund: Das Ende der KIM-Verordnung

Seit Juli 2022 galten folgende Eckpunkte:

  • Mindestens 20 % Eigenkapital
  • Maximal 40 % monatliche Kreditbelastung (Schuldendienstquote)
  • Höchstens 35 Jahre Laufzeit

Diese Vorgaben galten verpflichtend für alle Banken. Mit 30. Juni 2025 endete diese gesetzliche Pflicht – das Finanzmarktstabilitätsgremium sieht keine Notwendigkeit zur Verlängerung.

Wohnkredite - Beratung

Was bedeutet das konkret für Kreditnehmer:innen?

  • Keine gesetzlichen Mindestvorgaben mehr: Banken dürfen Kredite nun individueller prüfen und vergeben.
  • Eigenkapitalquote: Keine fixe Grenze mehr, aber 10–15 % gelten weiterhin als realistische Untergrenze für solide Bonitäten.
  • Schuldendienstquote: Zwar keine 40-%-Pflicht mehr, aber als Richtwert bleibt sie erhalten.
  • Längere Laufzeiten: Auch über 35 Jahre möglich, wenn wirtschaftlich begründbar.

Empfehlungen der Aufsicht bleiben bestehen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (OeNB) empfehlen, trotz der Lockerungen weiterhin auf finanzielle Stabilität zu achten:

  • Banken sollen verantwortungsvoll prüfen
  • Haushalte dürfen nicht überfordert werden

Für Konsument:innen heißt das: Wer sich stark verschuldet, riskiert auch ohne KIM-VO eine Ablehnung.

Chancen für Erstkäufer:innen und Familien

  • Einfacherer Zugang: Haushalte mit mittlerem Einkommen haben bessere Chancen.
  • Spielraum für Bonitätsstarke Käufer:innen: Etwa Selbstständige oder Personen mit hohem Eigenkapital.
  • Möglichkeit für Sondermodelle: z. B. Kombination aus Fixzins-Startphase + variabler Anschluss.

Risiken und Tipps

  • Kein Freibrief: Banken bleiben vorsichtig – besonders bei schwankenden Einkommen oder geringen Rücklagen.
  • Hohe Raten können zur Schuldenfalle werden: Auch wenn mehr möglich ist, ist nicht alles sinnvoll.
  • Zinsentwicklung beachten
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Wien & Salzburg: Was heißt das regional?

  • Wien: Nachfrage in preiswerten Segmenten steigt – Zahlen zeigen bereits deutlich höhere Kreditvolumen.
  • Salzburg: Auch hier profitieren Familien und Jungkäufer von der Lockerung, vor allem in mittleren Lagen.

Achten Sie auf zusätzliche Landesförderungen und kombinieren Sie diese gezielt mit Bankangeboten.

Key Takeaways – Wohnkredite

  • KIM-Verordnung seit letztem Jahr ausgelaufen – mehr Flexibilität
  • Keine fixen Eigenkapital- oder Ratenvorgaben mehr
  • Banken prüfen nun individueller, aber weiter vorsichtig
  • Familien & Erstkäufer profitieren besonders
  • Beratung und Angebotsvergleich wichtiger denn je

Fazit

Das Ende der KIM-Verordnung bedeutet mehr Möglichkeiten für viele Immobilieninteressierte. Doch Flexibilität ist kein Freibrief: Wer klug vergleicht, realistisch kalkuliert und gezielt Beratung in Anspruch nimmt, kann seit dem Neustart bei Wohnkrediten klar profitieren. Lassen Sie sich von einem Finanzierungsexperten begleiten und nutzen Sie regionale Förderungen optimal aus!

Lesen Sie auch:
„Immobilienfinanzierung 2026: Ihr Weg ins Eigenheim“ – Der Beitrag erklärt die Kombination aus Finanzierung, Zinsbindung & beratenen Entscheidungen – ideal in Verbindung mit aktuellen Kredit-Erleichterungen.

FAQ’s – Wohnkredite

Was hat sich bei Wohnkrediten seit Juli 2025 geändert?

Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung gibt es keine gesetzlich verpflichtenden Mindestvorgaben mehr zu Eigenkapital, Kreditrate oder Laufzeit. Banken können Kredite nun flexibler vergeben.

Was war die KIM-Verordnung?

Die KIM-Verordnung regelte seit 2022 die Wohnbaufinanzierung und schrieb u. a. mindestens 20 % Eigenkapital, eine maximale Schuldendienstquote von 40 % und 35 Jahre Laufzeit vor.

Gibt es 2026 noch eine Mindest-Eigenkapitalquote?

Nein, gesetzlich nicht mehr. In der Praxis erwarten Banken jedoch weiterhin etwa 10–15 % Eigenkapital, abhängig von Bonität und Einkommen.

Gilt die 40-Prozent-Regel für Kreditraten noch?

Die 40-%-Grenze ist keine Pflicht mehr, bleibt aber ein wichtiger Richtwert für Banken, um Haushalte nicht zu überlasten.

Sind jetzt längere Kreditlaufzeiten möglich?

Ja. Laufzeiten von mehr als 35 Jahren sind wieder möglich, sofern sie wirtschaftlich sinnvoll und leistbar sind.

Weiterführende Information

Arbeiterkammer

Disclaimer:
Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche oder fachliche Beratung dar.

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