Ab 1. Juli 2025 treten bedeutende Änderungen bei der Wohnbaufinanzierung in Kraft. Die seit 2022 geltende KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) läuft mit 30. Juni 2025 aus. Das bedeutet: mehr Flexibilität bei Eigenmittel und Kreditlaufzeiten – vor allem für Haushalte mit guter Bonität. Wir zeigen, was sich ändert, was gleich bleibt und worauf Sie achten müssen.
Hintergrund: Das Ende der KIM-Verordnung
Seit Juli 2022 galten folgende Eckpunkte:
- Mindestens 20 % Eigenkapital
- Maximal 40 % monatliche Kreditbelastung (Schuldendienstquote)
- Höchstens 35 Jahre Laufzeit
Diese Vorgaben galten verpflichtend für alle Banken. Mit 30. Juni 2025 endet diese gesetzliche Pflicht – das Finanzmarktstabilitätsgremium sieht keine Notwendigkeit zur Verlängerung.
Was bedeutet das konkret für Kreditnehmer:innen?
- Keine gesetzlichen Mindestvorgaben mehr: Banken dürfen Kredite nun individueller prüfen und vergeben.
- Eigenkapitalquote: Keine fixe Grenze mehr, aber 10–15 % gelten weiterhin als realistische Untergrenze für solide Bonitäten.
- Schuldendienstquote: Zwar keine 40-%-Pflicht mehr, aber als Richtwert bleibt sie erhalten.
- Längere Laufzeiten: Auch über 35 Jahre möglich, wenn wirtschaftlich begründbar.
Empfehlungen der Aufsicht bleiben bestehen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (OeNB) empfehlen, trotz der Lockerungen weiterhin auf finanzielle Stabilität zu achten:
- Banken sollen verantwortungsvoll prüfen
- Haushalte dürfen nicht überfordert werden
Für Konsument:innen heißt das: Wer sich stark verschuldet, riskiert auch ohne KIM-VO eine Ablehnung.
Chancen für Erstkäufer:innen und Familien
- Einfacherer Zugang: Haushalte mit mittlerem Einkommen haben bessere Chancen.
- Spielraum für Bonitätsstarke Käufer:innen: Etwa Selbstständige oder Personen mit hohem Eigenkapital.
- Möglichkeit für Sondermodelle: z. B. Kombination aus Fixzins-Startphase + variabler Anschluss.
Risiken und Tipps
- Kein Freibrief: Banken bleiben vorsichtig – besonders bei schwankenden Einkommen oder geringen Rücklagen.
- Hohe Raten können zur Schuldenfalle werden: Auch wenn mehr möglich ist, ist nicht alles sinnvoll.
- Zinsentwicklung beachten: Fixe Zinssätze liegen aktuell bei 2,65–2,95 %, variable bei ca. 3,24 %.
Wien & Salzburg: Was heißt das regional?
- Wien: Nachfrage in preiswerten Segmenten steigt – erste Zahlen zeigen bereits deutlich höheres Kreditvolumen.
- Salzburg: Auch hier profitieren Familien und Jungkäufer von der Lockerung, vor allem in mittleren Lagen.
Achten Sie auf zusätzliche Landesförderungen und kombinieren Sie diese gezielt mit Bankangeboten.
Key Takeaways
- KIM-Verordnung läuft aus – mehr Flexibilität ab Juli 2025
- Keine fixen Eigenkapital- oder Ratenvorgaben mehr
- Banken prüfen nun individueller, aber weiter vorsichtig
- Familien & Erstkäufer profitieren besonders
- Beratung und Angebotsvergleich wichtiger denn je
Fazit
Das Ende der KIM-Verordnung bedeutet mehr Möglichkeiten für viele Immobilieninteressierte. Doch Flexibilität ist kein Freibrief: Wer jetzt klug vergleicht, realistisch kalkuliert und gezielt Beratung in Anspruch nimmt, kann vom Neustart bei Wohnkrediten klar profitieren. Lassen Sie sich von einem Finanzierungsexperten begleiten und nutzen Sie regionale Förderungen optimal aus!
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