Wohnrechtliche Fragen 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

Sie wollen eine Wohnung mieten oder in eine Eigentümergemeinschaft eintreten? Dann sollten Sie die zentralen Spielregeln kennen. In diesem Artikel erfahren Sie klar und verständlich, welche Rechte und Pflichten das Mietrechtsgesetz (MRG) und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für Sie bereithalten. So vermeiden Sie rechtliche Stolperfallen und teure Fehler.

Mietrechtsgesetz (MRG): Ihre Rechte als Mieter:in

Das MRG schützt Mieter:innen umfassend vor Übervorteilung. Diese Aspekte sind besonders wichtig:

Kündigungsschutz

Ein Mietverhältnis kann nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen beendet werden, etwa bei schwerwiegender Vertragsverletzung oder dringendem Eigenbedarf durch den Vermieter.

Mietzinsregulierung

In vielen Fällen gilt eine Mietzinsobergrenze. Besonders bei Altbauten darf der Mietzins nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen angepasst werden.

Erhaltungspflicht

Der Vermieter ist für die Erhaltung allgemeiner Teile des Hauses verantwortlich (z. B. Dach, Fassade, Stiegenhaus).

Tipp: Auch manche Geschäftsräume können dem MRG unterliegen, wenn sie hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

Mietvertrag abschließen: Das müssen Sie beachten

Schriftform & Befristung

  • Befristete Mietverträge über Wohnungen müssen schriftlich abgeschlossen werden.
  • Die Mindestdauer beträgt drei Jahre.

Kaution & Ablöse

  • Die Kaution darf maximal sechs Bruttomonatsmieten betragen.
  • Unangemessene Ablösen oder Einmalzahlungen ohne echte Gegenleistung sind unzulässig.

Betriebskosten

Diese dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Vertrag vereinbart und transparent abgerechnet werden.

Hinweis: Ohne schriftliche Befristung gilt der Mietvertrag automatisch als unbefristet.

Wohnungseigentum (WEG): Ihre Rolle als Eigentümer:in

Wohnungseigentum bedeutet mehr als Besitz: Sie sind automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft.

Voraussetzungen & Begründung

Wohnungseigentum kann an baulich abgeschlossenen Einheiten (Wohnung, Lokal, Stellplatz) begründet werden.

Eigentümergemeinschaft

Alle Eigentümer:innen sind automatisch Teil der Gemeinschaft. Diese verwaltet das Objekt, bildet eine Instandhaltungsrücklage und trifft gemeinsame Entscheidungen.

Verwalter & Beschlussfassung

  • Ein Verwalter wird per Mehrheitsbeschluss bestellt und setzt die gemeinschaftlichen Entscheidungen um.
  • Für gültige Beschlüsse ist die Mehrheit der Miteigentumsanteile erforderlich.

Tipp: Gegen Beschlüsse kann binnen 30 Tagen Einspruch erhoben werden, wenn sie unbillig oder rechtswidrig sind.

Häufige Stolperfallen vermeiden

  • Bauliche Abgeschlossenheit: Ohne diese ist kein Wohnungseigentum möglich.
  • Zubehör klar regeln: Kellerabteile, Gärten oder Terrassen müssen im Nutzwertgutachten und WE-Vertrag zugewiesen sein.
  • Erhaltungspflichten: Eigentümer tragen anteilig die Kosten für Sanierungen und Reparaturen.
  • Untermiete: Ist möglich, aber an Regeln gebunden.

Hinweis: Achten Sie beim Wohnungskauf auf eindeutige Regelungen zu Sondernutzungsrechten.

Key Takeaways

  • Mietverträge immer schriftlich und mit klarer Befristung abschließen
  • MRG bietet umfassenden Schutz für Mieter:innen
  • Wohnungseigentum bringt Mitsprachepflichten und Kostenverantwortung
  • Alle Rechte und Pflichten schriftlich und transparent regeln
  • Eigentümergemeinschaft aktiv mitgestalten
  • Bei Unsicherheit juristische Beratung einholen

Fazit: Gut informiert sicher entscheiden

Ob Sie mieten oder kaufen wollen: Wer die rechtlichen Grundlagen kennt, trifft sicherere Entscheidungen. Klären Sie Vertragsinhalte, kontrollieren Sie Betriebskosten und achten Sie auf saubere Eigentumsverhältnisse. Bei Unklarheiten lohnt sich der Gang zur Rechtsberatung.

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